Cardsharing

Cardsharing bezeichnet die illegale Weitergabe von Entschlüsselungsdaten, wodurch verschlüsselte Pay-TV-Inhalte mehreren Nutzern zugänglich gemacht werden. Diese Praxis verstößt gegen Strafgesetze und zieht sowohl für Anbieter als auch für Nutzer erhebliche Konsequenzen nach sich.

Straftatbestände und Strafrahmen:

1. Computerbetrug (§ 263a StGB): Anbieter und Nutzer können wegen Vermögensschädigung durch unrechtmäßige Nutzung technischer Systeme belangt werden – von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

2. Ausspähen von Daten (§ 202a StGB): Wer wissentlich auf illegal bereitgestellte Entschlüsselungsdaten zugreift, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen.

3. Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen (§ 108b UrhG):Anbieter, die Schutzmaßnahmen umgehen, können ebenfalls mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen belegt werden.


Konsequenzen:

• Anbieter: Gewerbsmäßiges Handeln kann zu hohen Strafen und Eintragungen ins Führungszeugnis führen, was berufliche und private Nachteile mit sich bringt.

• Nutzer: Auch Endnutzer haften; Ersttäter erhalten meist Geldstrafen, während Wiederholungstäter mit Freiheitsstrafen rechnen müssen.

Ermittlungsmaßnahmen:

Die Behörden führen häufig Hausdurchsuchungen durch, um Beweismittel wie Receiver, Computer oder Smartphones sicherzustellen.

Fazit:

Cardsharing ist eine schwere Straftat mit gravierenden strafrechtlichen Folgen. Bei entsprechenden Vorwürfen sollte man keine Aussagen ohne rechtliche Beratung machen und einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen.

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