Cardsharing
Cardsharing bezeichnet die illegale Weitergabe von Entschlüsselungsdaten, wodurch verschlüsselte Pay-TV-Inhalte mehreren Nutzern zugänglich gemacht werden. Diese Praxis verstößt gegen Strafgesetze und zieht sowohl für Anbieter als auch für Nutzer erhebliche Konsequenzen nach sich.
Straftatbestände und Strafrahmen:
1. Computerbetrug (§ 263a StGB): Anbieter und Nutzer können wegen Vermögensschädigung durch unrechtmäßige Nutzung technischer Systeme belangt werden – von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
2. Ausspähen von Daten (§ 202a StGB): Wer wissentlich auf illegal bereitgestellte Entschlüsselungsdaten zugreift, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen.
3. Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen (§ 108b UrhG):Anbieter, die Schutzmaßnahmen umgehen, können ebenfalls mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen belegt werden.
Konsequenzen:
• Anbieter: Gewerbsmäßiges Handeln kann zu hohen Strafen und Eintragungen ins Führungszeugnis führen, was berufliche und private Nachteile mit sich bringt.
• Nutzer: Auch Endnutzer haften; Ersttäter erhalten meist Geldstrafen, während Wiederholungstäter mit Freiheitsstrafen rechnen müssen.
Ermittlungsmaßnahmen:
Die Behörden führen häufig Hausdurchsuchungen durch, um Beweismittel wie Receiver, Computer oder Smartphones sicherzustellen.
Fazit:
Cardsharing ist eine schwere Straftat mit gravierenden strafrechtlichen Folgen. Bei entsprechenden Vorwürfen sollte man keine Aussagen ohne rechtliche Beratung machen und einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen.