Abmahnung
Abmahnung im Arbeitsrecht: Was Sie wissen müssen
Eine Abmahnung ist ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen sollten. Als milderes Mittel vor einer Kündigung gibt sie dem Arbeitnehmer die Chance, sein Verhalten zu ändern und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist die Beanstandung eines vertragswidrigen Verhaltens durch den Arbeitgeber. Sie erfüllt drei zentrale Funktionen:
Die Rüge- und Hinweisfunktion informiert den Arbeitnehmer konkret über sein Fehlverhalten. Das beanstandete Verhalten muss präzise unter Angabe von Datum, Uhrzeit und Ort beschrieben werden. Pauschale Vorwürfe wie "häufiges Zuspätkommen" reichen nicht aus.
Die Warnfunktion macht deutlich, dass bei Wiederholung des Fehlverhaltens arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen. Diese Warnung ist unverzichtbar, damit die Abmahnung wirksam ist.
Die Dokumentationsfunktion sichert Beweise für ein mögliches späteres Kündigungsschutzverfahren. Obwohl keine Schriftform vorgeschrieben ist, sollte eine Abmahnung aus Beweisgründen stets schriftlich erfolgen.
Wie sollten Sie auf eine Abmahnung reagieren?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und nichts übereilt unterschreiben oder spontan äußern. Prüfen Sie sorgfältig, ob die Vorwürfe berechtigt sind.
Sie haben folgende Handlungsmöglichkeiten:
Eine Gegendarstellung können Sie gemäß § 83 Abs. 2 BetrVG verfassen und zur Personalakte nehmen lassen. Darin schildern Sie Ihre Sicht der Dinge. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie dem Arbeitgeber damit Ihre Argumente offenlegen, weswegen eine vorherige Absprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht dringend empfohlen wird.
Eine weitere Möglichkeit ist eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Dieser Anspruch besteht insbesondere, wenn die Abmahnung unrichtige Tatsachen enthält, nicht hinreichend konkret ist oder unverhältnismäßig ist.
Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich daher am besten unverzüglich anwaltlich beraten, bevor Sie handeln.
Rechtliche Bedeutung
Eine Abmahnung ist in der Regel Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Sie basiert auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wonach dem Arbeitnehmer zunächst Gelegenheit zur Verhaltensänderung gegeben werden muss. Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie beispielsweise Diebstahl oder schweren Beleidigungen kann der Arbeitgeber eine Kündigung unter Umständen auch ohne vorherige Abmahnung aussprechen – dies wird aber im Einzelfall geprüft.
(Stand: 10/2025)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung.
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