Vorladung erhalten? Strafverteidiger Saarbrücken hilft

Hausdurchsuchung

Hausdurchsuchung erhalten? Strafverteidiger in Saarbrücken

Fand bei Ihnen oder in Ihren Geschäftsräumen eine Durchsuchung durch die Polizei statt, oder wurde Ihnen eine solche Maßnahme angekündigt? Rechtsanwalt Fatih Barış Tosun, Fachanwalt für Strafrecht in Saarbrücken, berät und verteidigt Beschuldigte, Zeugen und Angeklagte im Ermittlungs- und Strafverfahren – sowohl außergerichtlich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft als auch, falls erforderlich, vor Gericht. Die Kanzlei Tosun vertritt Mandanten in Saarbrücken und im gesamten Saarland.

 

→ Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen und die Durchsuchung rechtlich prüfen lassen

Kanzlei Tosun – Fachanwalt für Strafrecht in Saarbrücken

 

St. Johanner Str. 37, 66111 Saarbrücken Telefon: 0681 38753590 E-Mail: mail@kanzlei-tosun.de · Die Beratung ist nach Vereinbarung persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in Saarbrücken und im gesamten Saarland, unter anderem auch in Völklingen, St. Ingbert, Homburg und Neunkirchen.

Was ist eine Durchsuchung und wer darf sie anordnen?

Eine Durchsuchung von Wohn- oder Geschäftsräumen greift in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein und unterliegt deshalb grundsätzlich dem Richtervorbehalt. Nur ausnahmsweise darf die Staatsanwaltschaft selbst anordnen: Die Staatsanwaltschaft ist für die Anordnung einer Durchsuchung nach § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO allein bei Gefahr im Verzug, also nur im Ausnahmefall, zuständig. Eine solche ist anzunehmen, wenn die richterliche Anordnung nicht mehr eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme, regelmäßig wie auch hier die Sicherstellung von Beweismitteln, gefährdet wird. Diese Ausnahme ist eng zu handhaben: Wegen des Ausnahmecharakters der nichtrichterlichen Anordnung und vor allem wegen der sichernden Schutzfunktion des Richtervorbehalts für das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG ist diese Vorgabe eng auszulegen.

Wie lange ist ein Durchsuchungsbeschluss gültig?

Auch die Gültigkeit einer Durchsuchungsanordnung ist zeitlich begrenzt: Ist die Durchsuchungsanordnung überhaupt noch gültig oder hat sie ihre Wirkung – nach spätestens sechs Monaten – durch Zeitablauf verloren. Unabhängig von dieser festen Grenze gilt zudem: Diese Frage mit den sich daraus ergebenden (Rechts-)Folgen ist, wenn zwischen Erlass der Anordnung und Durchführung der Durchsuchung längere Zeit liegt, sorgfältig zu prüfen. Allgemein wurde zu dieser Frage vertreten, dass die Vollstreckung aus einer Durchsuchungsanordnung nicht automatisch nach einer bestimmten Frist, sondern dann unzulässig werden sollte, wenn sich die Ermittlungslage geändert hat. Eine Änderung der Ermittlungslage ist dann anzunehmen, wenn die tatsächlichen Umstände, die dem Erlass der Durchsuchungsanordnung zugrunde gelegen haben, eine so wesentliche Änderung erfahren haben, dass die richterliche Anordnung die durchgeführte Durchsuchung nicht mehr deckt. Liegt zwischen Erlass und Durchführung der Durchsuchung ein längerer Zeitraum, sollte dies anwaltlich geprüft werden.

Muss ich die Tür öffnen und die Durchsuchung dulden?

Eine wirksam angeordnete Durchsuchung müssen Sie grundsätzlich dulden. Zugleich haben Sie das Recht zu erfahren, worum es geht – dies hat auch das Landgericht Saarbrücken ausdrücklich bestätigt: Er muss wissen, weshalb nach welchen Gegenständen gesucht wird, er muss die Umstände, auf denen die Durchsuchung beruht, kennen (LG Saarbrücken StV 2003, 434).

 

Wichtig zu wissen: Wird Ihnen eine Durchsuchung ohne gültigen richterlichen Beschluss lediglich als angeblich „freiwillige“ Maßnahme angetragen, gilt: Wenn die Durchsuchungsbeamten wissen, dass sie keinen Durchsuchungsbeschluss vom Gericht erlangen können, gehört zur Aufklärung/Belehrung des Beschuldigten/Betroffenen auch, dass die Durchsuchung, wenn sie verweigert wird, nicht mit Zwang durchgesetzt werden kann. Die Durchsuchung darf also nur in Aussicht gestellt werden, wenn deren Voraussetzungen auch vorliegen. Wird Ihnen lediglich ein Beschluss angekündigt, sollten Sie zudem genau hinsehen: Wird der Betroffene auf einen „Beschluss“ des Gerichts hingewiesen, in dem die Durchsuchung angeordnet sei, muss es sich auch um einen vom Gericht bereits tatsächlich erlassenen Beschluss handeln. Die Vorlage eines bloßen „Entwurfs“ reicht nicht aus, um die Freiwilligkeit zu begründen.

 

Eine einmal erteilte Zustimmung ist zudem nicht endgültig: Nach allg. Meinung kann der Beschuldigte/Betroffene die Einwilligung in die Durchsuchung und/oder Beschlagnahme grds. jederzeit widerrufen werden. Und selbst wer zunächst zugestimmt hat, ist damit nicht endgültig gebunden: Kann die Einwilligung aber jederzeit widerrufen werden, muss auch – trotz zunächst erteilter Einwilligung – nachträglich die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung geltend gemacht werden können. Das muss zumindest jedenfalls dann gelten, wenn der Beschuldigte über die Verweigerungsmöglichkeit nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist.

 

Verlangen Sie in jedem Fall die Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses bzw. der Anordnungsgrundlage.

Muss ich während der Durchsuchung Angaben machen?

Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Vor einer Vernehmung ist der Beschuldigte über den Tatvorwurf und insbesondere über sein Recht zu belehren, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und einen Verteidiger zu befragen. Das Schweigerecht gilt auch dann, wenn Sie unschuldig sind. Beschränken Sie sich während der Durchsuchung auf organisatorische Angaben und vermeiden Sie inhaltliche Stellungnahmen zum Tatvorwurf.

Darf ich während der Durchsuchung meinen Anwalt anrufen?

Sie sollten möglichst umgehend telefonisch Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen. Für die spätere Prüfung der Maßnahme gilt: Die Rechtmäßigkeitskontrolle erfordert zunächst, dass der Verteidiger klärt, wer die Durchsuchungsmaßnahme angeordnet hat: Das kann der Richter, der StA oder eine der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein. Hat der StA oder eine der Ermittlungspersonen die Durchsuchung angeordnet, müssen die besonderen Voraussetzungen für die Anordnung durch diese, nämlich „Gefahr im Verzug“, vorliegen. Je früher ein Verteidiger eingebunden wird, desto eher lässt sich beurteilen, ob die Maßnahme rechtmäßig war und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Was passiert mit beschlagnahmten Gegenständen?

Sichergestellte oder beschlagnahmte Gegenstände (Mobiltelefone, Computer, Unterlagen) verbleiben zunächst bei den Ermittlungsbehörden. Auch gegen eine Beschlagnahme können Sie sich zur Wehr setzen: Nach allg. Meinung kann der Beschuldigte/Betroffene die Einwilligung in die Durchsuchung und/oder Beschlagnahme grds. jederzeit widerrufen werden. In dem Widerruf ist dann ein Antrag nach § 98 Abs. 2 S. 2 zu sehen. Ein entsprechender Widerruf gilt also bereits selbst als Antrag auf gerichtliche Entscheidung – ein gesonderter, zusätzlicher Verfahrensschritt ist hierfür nicht erforderlich.

Kann ich mich gegen eine rechtswidrige Durchsuchung wehren?

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Ob und welche Pflichten Sie aufgrund einer konkreten Durchsuchung haben, hängt von der Anordnung, Ihrer Verfahrensrolle und den Umständen des Einzelfalls ab.

Ja, unter Umständen. Wird der Richtervorbehalt bewusst umgangen, kann dies gravierende Folgen für die Verwertbarkeit der dabei gewonnenen Beweismittel haben. Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu beurteilen, in dem Ermittlungsbeamte bereits vor 21.00 Uhr feststellten, dass einer der sichergestellten Schlüssel zur Hauseingangstür des Gebäudes passte, und dennoch diese Information zurückhielten, um das Einschalten eines Richters vor Ende des Bereitschaftsdienstes zu verhindern (BGH, Beschluss vom 1.4.2025 – 1 StR 436/24). Im konkreten Fall ließ sich dies allerdings nicht abschließend feststellen: dies ist trotz Vernehmung der Polizisten in der Hauptverhandlung nicht erwiesen. Im Gegenteil drängt sich nach der Dokumentationslage ein anderer zeitlicher Ablauf auf. Der Fall zeigt exemplarisch, dass eine genaue anwaltliche Prüfung des zeitlichen Ablaufs einer Durchsuchung entscheidend für die Frage eines möglichen Verwertungsverbots sein kann.

Kosten einer Erstberatung im Strafrecht

Rechtsgrundlagen:

Art. 13 GG i. V. m. § 105 StPO – Richtervorbehalt bei Durchsuchungen, Gefahr im Verzug

§ 102 StPO – Durchsuchung beim Beschuldigten

§ 98 StPO – Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Beschlagnahme

§ 140 StPO – Notwendige Verteidigung

§ 147 StPO – Akteneinsichtsrecht

§ 34 RVG – Beratung und Erstberatung

 

Verfasst von: Rechtsanwalt Fatih Barış Tosun, Fachanwalt für Strafrecht. 

 

Stand: August 2026

Kann ein Strafverteidiger nach einer Durchsuchung Akteneinsicht beantragen?

Die Ermittlungsakte bildet häufig die Grundlage für eine sachgerechte Verteidigung. Ein Strafverteidiger kann die Akteneinsicht beantragen und den Inhalt der Akte anschließend mit dem Mandanten besprechen. Das Recht auf Akteneinsicht ist in § 147 StPO geregelt und steht dem Verteidiger aufgrund seiner verfahrensrechtlichen Stellung in jedem Verfahrensabschnitt zu. Erst auf dieser Grundlage lässt sich regelmäßig fundiert entscheiden, ob und in welcher Form eine Einlassung gegenüber den Ermittlungsbehörden sinnvoll ist. Wie es in der Fachliteratur treffend heißt: Gleichgültig, welcher Rechtsbehelf in Erwägung gezogen oder dann ergriffen wird: Für eine sachgerechte und angemessene Bearbeitung bedarf es immer der umfassenden Akteneinsicht in sämtliche Aktenteile.

Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

Grundsätzlich gilt: Eine frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers kann insbesondere im Ermittlungsverfahren sinnvoll sein, weil bereits zu diesem Zeitpunkt wichtige Weichen für die weitere Verteidigung gestellt werden können. Das gilt insbesondere wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, wenn die Polizei Sie vernehmen möchte, wenn Sie eine Ladung der Staatsanwaltschaft erhalten haben, wenn eine Durchsuchung stattgefunden hat, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, wenn gegen Sie Anklage erhoben wurde, wenn eine Untersuchungshaft droht oder angeordnet wurde oder wenn Sie als Zeuge geladen wurden und befürchten, sich selbst zu belasten.

Die Vergütung einer anwaltlichen Beratung richtet sich unter anderem nach § 34 RVG. Für Verbraucher gilt: Wenn keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Ob eine Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt, hängt vom konkreten Versicherungsvertrag ab. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegen, in dem ein Pflichtverteidiger bestellt wird. 

Warum anwaltliche Unterstützung nach einer Durchsuchung wichtig ist

Ein Fachanwalt für Strafrecht kann nach einer Durchsuchung insbesondere:

  • den Durchsuchungsbeschluss und dessen Rechtmäßigkeit prüfen
  • die Akteneinsicht beantragen und den Inhalt der Akte anschließend mit dem Mandanten besprechen
  • prüfen, ob gegen die Durchsuchungs- oder Beschlagnahmeanordnung Rechtsbehelfe sinnvoll sind
  • die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft übernehmen

Sie zu weiteren Vernehmungen begleiten und eine auf den konkreten Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln

Rechtsanwalt Fatih Barış Tosun, Fachanwalt für Strafrecht in Saarbrücken, prüft die Durchsuchungsmaßnahme in Ihrem Fall und berät Sie zum weiteren Vorgehen.

 

Kanzlei Tosun – Strafverteidiger in Saarbrücken

 

St. Johanner Str. 37

66111 Saarbrücken

Telefon: 0681-38753590

E-Mail: mail@kanzlei-tosun.de

Jetzt Kontakt aufnehmen

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.