Vorladung erhalten? Strafverteidiger Saarbrücken hilft

Vorladung

Vorladung erhalten?
Fachanwalt für Strafrecht in Saarbrücken erklärt, was jetzt wichtig ist

Sie haben eine Vorladung von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erhalten? Dann sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und insbesondere als Beschuldigter keine vorschnellen Angaben zur Sache machen. Rechtsanwalt Fatih Barış Tosun, Fachanwalt für Strafrecht in Saarbrücken, berät und verteidigt Beschuldigte, Zeugen und Angeklagte im Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Kanzlei Tosun vertritt Mandanten in Saarbrücken und im gesamten Saarland.

 

Ob Sie einer Vorladung folgen müssen, hängt entscheidend davon ab, wer Sie geladen hat und in welcher Rolle Sie geladen wurden. Ein Beschuldigter hat andere Rechte und Pflichten als ein Zeuge. Auch eine Ladung der Staatsanwaltschaft ist rechtlich anders zu beurteilen als eine polizeiliche Vorladung.

 

→ Jetzt Vorladung prüfen lassen

Kanzlei Tosun – Fachanwalt für Strafrecht in Saarbrücken

 

St. Johanner Str. 37, 66111 Saarbrücken Telefon: 0681-38753590 E-Mail: mail@kanzlei-tosun.de · Die Beratung ist nach Vereinbarung persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten in Saarbrücken und im gesamten Saarland, unter anderem auch in Völklingen, St. Ingbert, Homburg und Neunkirchen.

Muss ich einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter folgen?

Grundsätzlich nein. Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen werden, besteht grundsätzlich keine Pflicht, zu diesem Termin zu erscheinen. Sie sind als Beschuldigter außerdem nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine polizeiliche Vorladung einfach unbeachtet bleiben sollte. Vielmehr sollte zunächst geprüft werden, welcher Tatvorwurf erhoben wird und ob bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird.

Muss ich als Beschuldigter zur Staatsanwaltschaft erscheinen?

Grundsätzlich ja. Eine Ladung der Staatsanwaltschaft ist anders zu behandeln als eine bloße polizeiliche Beschuldigtenvorladung. Nach § 163a Abs. 3 StPO ist der Beschuldigte verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie dort automatisch zur Sache aussagen müssen. Das Recht zu schweigen bleibt bestehen.

Muss ich als Zeuge zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Bei einer polizeilichen Zeugenladung kommt es darauf an, ob der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Nach § 163 Abs. 3 StPO sind Zeugen verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein entsprechender Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Muss ich als Zeuge zur Staatsanwaltschaft erscheinen?

Ja, grundsätzlich besteht bei einer staatsanwaltschaftlichen Zeugenladung eine Erscheinens- und Aussagepflicht. § 161a StPO verpflichtet Zeugen grundsätzlich dazu, auf Ladung der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen. Allerdings bestehen gesetzliche Ausnahmen. Insbesondere können ein Zeugnisverweigerungsrecht oder ein Auskunftsverweigerungsrecht eingreifen, etwa wenn die Beantwortung einer Frage den Zeugen selbst oder einen Angehörigen der Gefahr einer strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfolgung aussetzen würde.

Muss ich zu einer gerichtlichen Vorladung erscheinen?

 

Bei einer Ladung zur Hauptverhandlung besteht grundsätzlich eine Pflicht, zum Termin zu erscheinen. Ein unentschuldigtes Ausbleiben kann erhebliche Folgen haben. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann insbesondere eine Vorführung oder ein Haftbefehl angeordnet werden. Auch Zeugen müssen einer wirksamen gerichtlichen Ladung grundsätzlich Folge leisten. Unentschuldigtes Ausbleiben kann Kostenfolgen und Ordnungsmittel nach sich ziehen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Vorführung zur Folge haben.

Habe ich als Beschuldigter ein Schweigerecht?

Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Vor einer Vernehmung ist der Beschuldigte über den Tatvorwurf und insbesondere über sein Recht zu belehren, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und einen Verteidiger zu befragen. Das Schweigerecht gilt auch dann, wenn Sie unschuldig sind.

Kann ein Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen?

Die Ermittlungsakte bildet häufig die Grundlage für eine sachgerechte Verteidigung. Ein Strafverteidiger kann die Akteneinsicht beantragen und den Inhalt der Akte anschließend mit dem Mandanten besprechen. Das Recht auf Akteneinsicht ist in § 147 StPO geregelt und steht dem Verteidiger aufgrund seiner verfahrensrechtlichen Stellung in jedem Verfahrensabschnitt zu. Erst auf dieser Grundlage lässt sich regelmäßig fundiert entscheiden, ob und in welcher Form eine Einlassung gegenüber den Ermittlungsbehörden sinnvoll ist.

Was passiert, wenn ich eine Vorladung ignoriere?

Die Folgen hängen davon ab, wer Sie geladen hat und in welcher Rolle Sie geladen wurden. Eine polizeiliche Beschuldigtenvorladung ist anders zu behandeln als eine staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Ladung. Lassen Sie deshalb vor einem Nichterscheinen prüfen, welche Verpflichtungen in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

Grundsätzlich gilt: Eine frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers kann insbesondere im Ermittlungsverfahren sinnvoll sein, weil bereits zu diesem Zeitpunkt wichtige Weichen für die weitere Verteidigung gestellt werden können. Das gilt insbesondere wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, wenn die Polizei Sie vernehmen möchte, wenn Sie eine Ladung der Staatsanwaltschaft erhalten haben, wenn eine Durchsuchung stattgefunden hat, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, wenn gegen Sie Anklage erhoben wurde, wenn eine Untersuchungshaft droht oder angeordnet wurde oder wenn Sie als Zeuge geladen wurden und befürchten, sich selbst zu belasten.

Kosten einer Erstberatung im Strafrecht

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Ob und welche Pflichten Sie aufgrund einer konkreten Vorladung haben, hängt von der Ladung, Ihrer Verfahrensrolle und den Umständen des Einzelfalls ab.

Die Vergütung einer anwaltlichen Beratung richtet sich unter anderem nach § 34 RVG. Für Verbraucher gilt: Wenn keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Ob eine Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt, hängt vom konkreten Versicherungsvertrag ab. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegen, in dem ein Pflichtverteidiger bestellt wird.

Jetzt Vorladung prüfen lassen

Rechtsanwalt Fatih Barış Tosun, Fachanwalt für Strafrecht in Saarbrücken, prüft Ihre Vorladung und berät Sie zum weiteren Vorgehen.

 

Kanzlei Tosun – Strafverteidiger in Saarbrücken

St. Johanner Str. 37, 66111 Saarbrücken Telefon: 0681-38753590 E-Mail: mail@kanzlei-tosun.de

Rechtsgrundlagen:

§ 136 StPO – Vernehmung des Beschuldigten 
§ 140 StPO – Notwendige Verteidigung
§ 147 StPO – Akteneinsichtsrecht
§ 161a StPO – Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft
§ 163 StPO – Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren, insbesondere Zeugenladung
§ 163a StPO – Vernehmung des Beschuldigten
§ 34 RVG – Beratung und Erstberatung.

 

Verfasst von: Rechtsanwalt Fatih Barış Tosun, Fachanwalt für Strafrecht. 

 

Stand: August 2026

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.