Kündigung erhalten? Fachanwalt für Arbeitsrecht Saarbrücken

Kündigung

Kündigung erhalten – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Saarbrücken

Eine Kündigung kommt für viele Arbeitnehmer überraschend. Innerhalb von nur drei Wochen muss entschieden werden, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Saarbrücken prüfe ich Ihre Kündigung zeitnah und zeige Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Ich unterstütze Arbeitnehmer bei allen Fragen rund um die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses – von der rechtlichen Bewertung der Kündigung bis zur Vertretung außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Saarland.

 

→ Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen und Kündigung prüfen lassen

Kündigung erhalten – was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Besonders wichtig:

  • Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen, deren Inhalt Sie nicht vollständig verstehen
  • Lassen Sie die Kündigung rechtlich prüfen
  • Beachten Sie die kurze Frist für eine Kündigungsschutzklage
  • Melden Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit

Eine falsche Reaktion kann dazu führen, dass wichtige Rechte unwiderruflich verloren gehen.

Wann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam?

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen ab. Eine Kündigung kann beispielsweise unwirksam sein, wenn:

  • die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden
  • der allgemeine Kündigungsschutz greift und kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt
  • soziale Gesichtspunkte bei der Auswahl nicht ausreichend berücksichtigt wurden
  • besondere Schutzvorschriften verletzt wurden (etwa bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung)
  • formale Fehler vorliegen, etwa bei der Betriebsratsanhörung

Eine Kündigung muss außerdem grundsätzlich schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung, eine Kündigung per WhatsApp oder per E-Mail beendet ein Arbeitsverhältnis nicht.

Welche Arten der Kündigung gibt es?

Ordentliche Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist beendet. Der Arbeitgeber benötigt – sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet – einen rechtlich zulässigen Kündigungsgrund.

Außerordentliche Kündigung beziehungsweise fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie setzt in der Regel einen wichtigen Grund voraus, der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Beispiele können sein: erhebliche Pflichtverletzungen, Arbeitszeitbetrug, schwere Vertrauensverstöße oder bestimmte Straftaten zulasten des Arbeitgebers. Eine fristlose Kündigung ist häufig rechtlich angreifbar, da die Anforderungen an einen wichtigen Grund hoch sind.

Änderungskündigung

Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bisherige Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an. Auch hier sollte im Einzelfall geprüft werden, ob die Maßnahme rechtlich zulässig ist.

Kündigung während der Probezeit

Ein besonders häufiger Fall ist die Kündigung während einer vereinbarten Probezeit. Ist eine Probezeit von bis zu sechs Monaten wirksam vereinbart, gilt gemäß § 622 Abs. 3 BGB eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Zudem findet das Kündigungsschutzgesetz während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich noch keine Anwendung, sodass der Arbeitgeber in dieser Zeit keinen besonderen Kündigungsgrund nachweisen muss.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Kündigung in der Probezeit automatisch wirksam ist. Auch hier gilt: Formfehler, ein Verstoß gegen den besonderen Kündigungsschutz oder eine fehlerhafte Fristberechnung können die Kündigung angreifbar machen. Auch während der Probezeit sollte eine erhaltene Kündigung daher zeitnah rechtlich geprüft werden.

Kündigungsschutz – wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz bietet Arbeitnehmern einen besonderen Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Es gilt grundsätzlich, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.

In diesem Fall benötigt der Arbeitgeber grundsätzlich einen anerkannten Kündigungsgrund:

  • personenbedingt (z. B. langanhaltende Erkrankung)
  • verhaltensbedingt (z. B. wiederholte Pflichtverletzungen)
  • betriebsbedingt (z. B. Wegfall des Arbeitsplatzes)

Ob diese Voraussetzungen im konkreten Einzelfall tatsächlich vorliegen, muss stets individuell geprüft werden.

Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Saarland – wie kann ich mich wehren?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie diese durch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Saarland überprüfen lassen.

 

Die wichtigste Frist: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtlich angreifbar gewesen wäre.

 

Da diese Frist sehr kurz ist, sollten Sie umgehend Kontakt aufnehmen, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Mehr Informationen finden Sie auf meiner Seite zur Kündigungsschutzklage .

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass eine Kündigung automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung auslöst. Das ist jedoch nicht generell der Fall. Eine Abfindung kann entstehen durch:

  • Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • einen gerichtlichen Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage
  • einen Aufhebungsvertrag
  • gesetzliche Sonderregelungen, etwa im Rahmen eines Sozialplans

In vielen Kündigungsschutzverfahren wird im Gütetermin über eine einvernehmliche Lösung gesprochen, die häufig eine Abfindung beinhaltet. Mehr dazu erfahren Sie auf meiner Seite zur Abfindung.

Kündigung und Arbeitsagentur – droht eine Sperrzeit?

Nach einer Kündigung müssen Arbeitnehmer auch sozialrechtliche Folgen beachten. Insbesondere bei Aufhebungsverträgen, Eigenkündigungen oder bestimmten Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen. Eine rechtliche Prüfung vor einer Unterschrift ist deshalb dringend zu empfehlen. Mehr dazu erfahren Sie auf meiner Seite zum Aufhebungsvertrag.

Kündigung während Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit

Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören unter anderem schwangere Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen und Mitglieder des Betriebsrats. Eine Kündigung trotz besonderem Schutz kann unwirksam sein und sollte in jedem Fall rechtlich überprüft werden.

Was kostet ein Anwalt bei einer Kündigung?

Viele Arbeitnehmer verzichten aus Sorge vor den Kosten auf eine rechtliche Prüfung ihrer Kündigung – häufig unnötig. Für die anwaltliche Erstberatung eines Verbrauchers gilt eine gesetzliche Gebührenobergrenze von höchstens 190 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer nach § 34 Abs. 1 RVG. Sie wissen also bereits vor dem Gespräch, welche Kosten maximal auf Sie zukommen.

Weitere Aspekte rund um die Kosten:

  • Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Einschluss des Arbeitsrechts, werden die Kosten der Beratung und häufig auch eines gerichtlichen Verfahrens in der Regel übernommen
  • Ohne Rechtsschutzversicherung richten sich die Kosten einer weiteren Vertretung nach dem Gegenstandswert gemäß RVG
  • Bei geringem Einkommen kann unter Umständen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden
  • Das Kostenrisiko einer Kündigungsschutzklage lässt sich vorab einschätzen – dies ist Teil der Erstberatung

Rechtsberatung im Saarland – auch außerhalb von Saarbrücken

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gesamten Saarland, insbesondere in Saarbrücken sowie in Völklingen, St. Ingbert, Homburg, Neunkirchen und den umliegenden Gemeinden. Termine sind sowohl persönlich in der Kanzlei als auch telefonisch oder per Videokonferenz möglich, sodass eine Anfahrt für eine Erstberatung nicht zwingend erforderlich ist.

Warum einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Arbeitsrechtliche Fristen sind kurz, und Fehler können erhebliche und oft nicht mehr korrigierbare Folgen haben. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann:

  • die Kündigung rechtlich bewerten
  • die Erfolgsaussichten einer Klage realistisch einschätzen
  • Verhandlungen über eine Abfindung führen
  • Sie vor dem Arbeitsgericht Saarland vertreten
  • Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen

→ Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin, damit wichtige Fristen gewahrt bleiben

Häufige Fragen zur Kündigung

Kontakt – Beratung bei Kündigung in Saarbrücken und im Saarland

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Saarbrücken unterstütze ich Sie bei der Bewertung Ihrer Kündigung und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber – außergerichtlich und, falls erforderlich, vor dem Arbeitsgericht Saarland. Mandanten aus Völklingen, St. Ingbert, Homburg, Neunkirchen und dem übrigen Saarland berate ich ebenso persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, damit wichtige Fristen eingehalten werden können.

 

→ Jetzt anrufen oder Kontaktformular ausfüllen – schnelle Ersteinschätzung Ihrer Kündigung

 

 

Kanzlei Tosun

 

St. Johanner Str. 37, 66111 Saarbrücken

 

mail@kanzlei-tosun.de

 

T: 0681 - 38753590

Wie schnell muss ich gegen eine Kündigung vorgehen?

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Muss ich eine Kündigung unterschreiben?

Nein. Eine Kündigung des Arbeitgebers wird nicht dadurch wirksam, dass Sie diese unterschreiben. Die Unterschrift dient lediglich als Empfangsbestätigung, nicht als Zustimmung.

Kann ich trotz Kündigung weiterarbeiten?

Das hängt von der konkreten Situation ab, etwa davon, ob eine Freistellung ausgesprochen wurde. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist sinnvoll.

Bekomme ich automatisch eine Abfindung?

Nein. Eine Abfindung entsteht nur unter bestimmten Voraussetzungen oder durch Verhandlungen zwischen den Parteien.

Was kostet ein Anwalt bei einer Kündigung?

Die Kosten einer Erstberatung richten sich nach § 34 RVG. Für Verbraucher darf eine Erstberatung höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kosten, sofern keine andere Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp wirksam?

Nein. Eine Kündigung muss schriftlich im Original mit Unterschrift erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp beendet das Arbeitsverhältnis nicht.

Was passiert, wenn ich die Drei-Wochen-Frist verpasse?

Die Kündigung gilt dann grundsätzlich als von Anfang an wirksam, selbst wenn sie eigentlich rechtlich angreifbar gewesen wäre. Eine nachträgliche Zulassung der Klage kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht.

Kann mein Arbeitgeber mir während einer Krankheit kündigen?

Grundsätzlich ja, eine Kündigung während einer Erkrankung ist nicht per se ausgeschlossen. Allerdings kann eine krankheitsbedingte Kündigung nur unter engen Voraussetzungen wirksam sein und sollte stets rechtlich geprüft werden.

Kann ich nach einer Kündigung freigestellt werden?

Ja, viele Arbeitgeber stellen Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung von der Arbeitspflicht frei. Ob dies bezahlt oder unbezahlt erfolgt und wie sich dies auf Urlaubsansprüche auswirkt, sollte im Einzelfall geklärt werden.

Gilt die Drei-Wochen-Frist auch während der Probezeit?

Ja. Auch bei einer Kündigung während der Probezeit muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden, sofern die Kündigung angegriffen werden soll.

Was passiert nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage?

In der Regel findet zunächst ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt, in dem häufig über eine gütliche Einigung, etwa eine Abfindung, gesprochen wird. Kommt keine Einigung zustande, folgt ein Kammertermin mit Beweisaufnahme und Urteil.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung.

 

(Stand 08/2026)

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